Die Gemeinde Erlbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Veröffentlichungen werden in antichronologischer Reihenfolge angezeigt, d.h. die neuesten Beiträge stehen an oberster Stelle.
Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Erlbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR
Die Gemeinde Erlbach beabsichtigt, mit Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr. 7 BayGibitR).
Die Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Erlbach, den 15.03.2023
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Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende
Gemeinden sind beteiligt:
Erlbach, Perach
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über folgende URL:
Erlbach, den 22.04.2022
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Die Gemeinde Erlbach hat eine zweite Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der zweiten Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Erlbach, den 16.05.2022
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Die Gemeinde Erlbach hat eine erste Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der ersten Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Erlbach, den 23.05.2022
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Die Gemeinde Erlbach führt eine zweite Markterkundung durch. Wir bitten alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 31. August 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Erlbach, den 29.07.2021
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Die Gemeinde Erlbach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Wir bitten alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 30. April 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Erlbach, den 16.03.2021
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Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Erlbach nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.
Erlbach, den 16.03.2021
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VG Reischach - Gemeinde Erlbach
Herr Vitzthum
Öttinger Straße 1
84571 Reischach
Tel.: 08670 / 9886-24
E-Mail: kaemmerei@reischach.de